Krankenfahrdienst in Euskirchen und Umgebung

Sicher. Pünktlich. Zuverlässig ans Ziel.

Krankenfahrten für Dialyse, Arztbesuche, Reha, Bestrahlung und Rollstuhlfahrten – freundlich, diskret und zuverlässig.

  • Abrechnung mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
  • Rollstuhlgerechte Fahrten
  • Freundliche und geschulte Fahrer
  • Pünktliche Abholung und sichere Beförderung

Direkter Kontakt

01590 6166630 01766 3740088

Für einmalige Fahrten, regelmäßige Termine und Fragen zur möglichen Krankenkassenabrechnung.

Vertrauen

Vertrauen beginnt mit Zuverlässigkeit.

Wenn es um medizinische Termine geht, zählt jede Minute. Bei 3R Krankenfahrdienst stehen Pünktlichkeit, Freundlichkeit und Diskretion an erster Stelle.

Wir begleiten unsere Fahrgäste sicher und zuverlässig zu ihren Behandlungen, Untersuchungen und Terminen – und selbstverständlich auch wieder nach Hause.

Vertraulichkeit

Ihre persönlichen Daten und medizinischen Informationen werden vertraulich behandelt.

Freundlichkeit

Wir begegnen jedem Fahrgast mit Respekt, Geduld und Verständnis.

Pünktlichkeit

Wir planen unsere Fahrten sorgfältig und holen Sie zuverlässig ab.

Zuverlässigkeit

Auf uns können Sie sich verlassen – bei einmaligen und regelmäßigen Fahrten.

Leistungen

Unsere Leistungen

Ob regelmäßige Behandlung oder einmaliger Termin: Wir bringen Sie sicher, komfortabel und pünktlich ans Ziel.

R

Rollstuhlfahrten

Sichere und komfortable Beförderung von Rollstuhlfahrern.

D

Dialysefahrten

Regelmäßige Fahrten zur Dialyse – pünktlich und zuverlässig.

A

Arzt- und Klinikfahrten

Fahrten zu Untersuchungen, Behandlungen, Arztterminen und Krankenhausaufenthalten.

T

Reha- und Therapiefahrten

Fahrten zu Physiotherapie, Ergotherapie, Reha und weiteren medizinischen Therapien.

B

Bestrahlungs- und Chemotherapiefahrten

Zuverlässige Fahrten während Ihrer Behandlung.

E

Entlassungsfahrten

Sicher vom Krankenhaus zurück nach Hause.

Krankenkassen-Abrechnung

Abrechnung mit Krankenkassen möglich.

Viele Krankenfahrten können von der Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung oder Genehmigung.

Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Verordnung und prüfen mit Ihnen die Möglichkeit einer direkten Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Jetzt anrufen
  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Private Krankenkassen
  • Direkte Abrechnung möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
  • Unterstützung bei Fragen zur Verordnung
  • Weniger Aufwand für Patienten und Angehörige

So funktioniert es

In drei Schritten zu Ihrer Fahrt.

  1. 01Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Anfrage über das Kontaktformular. Teilen Sie uns Termin, Abholort, Zielort und besondere Anforderungen mit.

  2. 02Fahrt planen

    Wir planen Ihre Fahrt zuverlässig und prüfen auf Wunsch Fragen zur möglichen Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

  3. 03Sicher ankommen

    Unser Fahrer holt Sie pünktlich ab und bringt Sie sicher und komfortabel zu Ihrem medizinischen Termin – und wieder zurück.

Warum 3R Krankenfahrdienst?

Warum Patienten und Angehörige 3R Krankenfahrdienst wählen

Freundliche FahrerPünktliche AbholungZuverlässige TerminplanungSaubere und gepflegte FahrzeugeDirekte Krankenkassenabrechnung möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sindPersönlicher AnsprechpartnerDiskreter Umgang mit persönlichen InformationenUnterstützung für Patienten und Angehörige

Sicherheit

Die richtige Fahrt gibt Sicherheit.

Arzttermine, Dialyse oder Therapien sind oft schon belastend genug. Ein unzuverlässiger Fahrdienst sorgt zusätzlich für Stress, Unsicherheit und verpasste Termine.

Mit 3R Krankenfahrdienst haben Sie einen Ansprechpartner, der Ihre Fahrt sorgfältig plant, pünktlich erscheint und Sie respektvoll behandelt.

Ohne zuverlässigen Fahrdienst

  • Stress vor jedem Termin
  • Angst vor Verspätungen
  • Unsicherheit bei der Abrechnung
  • Unpersönliche Betreuung

Mit 3R Krankenfahrdienst

  • Pünktliche Abholung
  • Freundliche Begleitung
  • Sichere Fahrt
  • Unterstützung bei Fragen zur Krankenkassenabrechnung
  • Ein gutes Gefühl vor und nach der Fahrt

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Krankenfahrt-Abrechnung

Gesetzlich versicherte Personen

Was benötige ich für eine Krankenfahrt?

In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung, auch Transportschein genannt.

Muss meine Krankenkasse die Fahrt vorher genehmigen?

Das hängt von der Art der Fahrt ab. Bei bestimmten Fahrten, zum Beispiel regelmäßigen oder ambulanten Fahrten, kann eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein. Bitte klären Sie dies im Zweifel vor der Fahrt mit Ihrer Krankenkasse.

Wie läuft die Abrechnung ab?

Wenn eine gültige Verordnung und gegebenenfalls die Genehmigung der Krankenkasse vorliegen, kann die Abrechnung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.

Muss ich etwas selbst bezahlen?

Gesetzlich Versicherte müssen in der Regel die gesetzliche Zuzahlung leisten. Diese beträgt meist 10 % der Fahrkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt.

Was sollte ich zur Fahrt bereithalten?

Bitte halten Sie Ihre Krankenversicherungskarte, die ärztliche Verordnung und falls erforderlich die Genehmigung Ihrer Krankenkasse bereit.

Privatversicherte Personen / Beihilfe

Wie läuft die Abrechnung bei Privatversicherten ab?

Bei privatversicherten Personen erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit dem Auftraggeber. Nach der Fahrt erhalten Sie von uns eine ordnungsgemäße Rechnung.

Kann ich die Rechnung bei meiner privaten Krankenversicherung einreichen?

Ja. Die Rechnung kann bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden.

Ich bin beihilfeberechtigt. Was muss ich tun?

Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei ihrer zuständigen Beihilfestelle ein.

Welche Unterlagen benötige ich?

Für die Erstattung werden in der Regel unsere Rechnung sowie eine ärztliche Verordnung, ein Transportschein oder eine medizinische Bescheinigung benötigt.

Muss ich vorher mit meiner Versicherung sprechen?

Bei regelmäßigen oder kostenintensiven Fahrten empfehlen wir, vorher mit der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle zu klären, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

Was steht auf der Rechnung?

Unsere Rechnung enthält die notwendigen Angaben wie Name und Anschrift, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Fahrdatum, Start- und Zieladresse, Art der Fahrt, Fahrpreis, Gesamtbetrag sowie unsere Firmen- und Zahlungsdaten.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheidet die jeweilige Krankenkasse, private Krankenversicherung oder Beihilfestelle.

Kontakt

Jetzt Krankenfahrt anfragen.

Wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns Ihre nächste Fahrt planen.

01590 6166630 01766 3740088 [email protected] Kuchenheimer Straße 147, 53881 Euskirchen

Wir öffnen Ihr E-Mail-Programm mit der vorbereiteten Anfrage.

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